Die Norddeutsche Röntgengesellschaft (NDRG) wurde 1947 unter Besatzungsrecht von den Professoren Bücker, Holthusen, Lorenz und Prevót gegründet. Ursprünglich war sie ein lockerer Zusammenschluss engagierter Radiologen aus Norddeutschland – ohne Satzung oder formalen Vereinsstatus. Schriftliche Dokumente aus dieser frühen Zeit sind leider nicht überliefert.
Um die Strukturen zu professionalisieren, erfolgte am 24. September 1975 unter dem Vorsitz von Prof. Dr. med. Wolfgang Dihlmann die Gründung des gemeinnützigen Vereins Norddeutsche Röntgengesellschaft e.V.. Am 20. Januar 1976 wurde die Gesellschaft in das Vereinsregister eingetragen.
Die sieben Gründungsmitglieder waren:
Nach der deutschen Wiedervereinigung suchte der Vorstand frühzeitig den Kontakt zu Radiologinnen und Radiologen in Mecklenburg-Vorpommern, um das Bundesland in die Gesellschaft zu integrieren. Da es auf DDR-Seite zunächst keine entsprechende Organisation oder Ansprechpartner gab, zog sich dieser Prozess bis 1992 hin. Besonders hervorzuheben ist hierbei das Engagement von Dr. med. Jürgen Goltermann aus Schwerin , der die Integration maßgeblich unterstützte.
Auf der Mitgliederversammlung im Frühjahr 1992 wurde Mecklenburg-Vorpommern schließlich als gleichberechtigtes Partnerland in die NDRG aufgenommen. Damit war die Gesellschaft erstmals im gesamten norddeutschen Raum verankert.