Reisestipendien der NDRG

Die Reisestipendien der NDRG unterstützen die Teilnahme an nationalen und internationalen Kongressen, Fortbildungen und wissenschaftlichen Veranstaltungen.

Zweck der Förderung

Reisestipendien sollen die Teilnahme an Kongressen, Workshops oder wissenschaftlichen Tagungen ermöglichen. Ziel ist es, den fachlichen Austausch und die internationale Vernetzung innerhalb der Radiologie zu stärken.

Antragsstellung

Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Reiseantritt schriftlich an den Vorsitz der NDRG zu richten und muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Selbstdarstellung
  • Befürwortung durch die Instituts- oder Abteilungsleitung
  • Kurze Begründung (Ziel der Reise, Kostenkalkulation)
  • Erklärung zu weiteren Förderzusagen oder laufenden Anträgen bei anderen Stellen

Förderungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Mitglieder der NDRG aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, darunter auch eingeschriebene Studierende.

Für wissenschaftliche Fortbildungsstipendien darf der Abschluss der Berufsausbildung zum Zeitpunkt der erstmaligen Förderung nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.

Nachweis der Förderung

Nach Abschluss der geförderten Reise wird ein kurzer (eine Seite umfassender) Erfahrungsbericht erbeten. Dieser ist den Abrechnungsunterlagen beizufügen und dient der Dokumentation.

Der Erfahrungssbericht sollte skizzieren, welche Erkenntnisse durch die Reise für die zukünftige klinisch-radiologische oder wissenschaftliche Tätigkeit gewonnen werden konnten.

Der Bericht kann – mit Zustimmung – anonymisiert veröffentlicht werden.

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