Reisestipendien sollen die Teilnahme an Kongressen, Workshops oder wissenschaftlichen Tagungen ermöglichen. Ziel ist es, den fachlichen Austausch und die internationale Vernetzung innerhalb der Radiologie zu stärken.
Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Reiseantritt schriftlich an den Vorsitz der NDRG zu richten und muss folgende Unterlagen enthalten:
Antragsberechtigt sind Mitglieder der NDRG aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, darunter auch eingeschriebene Studierende.
Für wissenschaftliche Fortbildungsstipendien darf der Abschluss der Berufsausbildung zum Zeitpunkt der erstmaligen Förderung nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.
Nach Abschluss der geförderten Reise wird ein kurzer (eine Seite umfassender) Erfahrungsbericht erbeten. Dieser ist den Abrechnungsunterlagen beizufügen und dient der Dokumentation.
Der Erfahrungssbericht sollte skizzieren, welche Erkenntnisse durch die Reise für die zukünftige klinisch-radiologische oder wissenschaftliche Tätigkeit gewonnen werden konnten.
Der Bericht kann – mit Zustimmung – anonymisiert veröffentlicht werden.