Mit Hospitationsstipendien unterstützt sie Ärztinnen und Ärzte, Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Technikerinnen und Techniker beim Erwerb und der Vertiefung radiologischer Fachkenntnisse in medizinischen Einrichtungen.
Hospitationsstipendien dienen dem Erwerb oder der Erweiterung praktischer Kenntnisse in radiologischen bzw. medizinischen Einrichtungen.
Die Geförderten sollen dort spezifische Fertigkeiten und Methoden erlernen oder vertiefen können, um ihre klinische und wissenschaftliche Kompetenz nachhaltig zu stärken.
Der Antrag ist schriftlich an den Vorsitz der NDRG zu richten und muss folgende Unterlagen enthalten:
Antragsberechtigt sind Mitglieder der NDRG aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein , einschließlich eingeschriebener Studierender der Universitäten dieser Länder.
Bei Hospitationsstipendien gilt zusätzlich: Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich mindestens im zweiten Weiterbildungsjahr zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Radiologie befinden.
Mehrere fachspezifische Hospitationen im gleichen Kalenderjahr können auf Antrag ebenfalls gefördert werden.
Nach Abschluss der geförderten Maßnahme wird ein kurzer Erfahrungsbericht erbeten. Dieser dient der Dokumentation und kann – mit Zustimmung der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten – anonymisiert veröffentlicht werden.