Hospitationsstipendien der NDRG

Das Hospitationsstipendium der NDRG unterstützt Mitglieder bei der Vertiefung praktischer Kenntnisse in radiologischen oder medizinischen Einrichtungen.

Mit Hospitationsstipendien unterstützt sie Ärztinnen und Ärzte, Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Technikerinnen und Techniker beim Erwerb und der Vertiefung radiologischer Fachkenntnisse in medizinischen Einrichtungen.

Zweck der Förderung

Hospitationsstipendien dienen dem Erwerb oder der Erweiterung praktischer Kenntnisse in radiologischen bzw. medizinischen Einrichtungen.

Die Geförderten sollen dort spezifische Fertigkeiten und Methoden erlernen oder vertiefen können, um ihre klinische und wissenschaftliche Kompetenz nachhaltig zu stärken.

Antragsstellung

Der Antrag ist schriftlich an den Vorsitz der NDRG zu richten und muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Selbstdarstellung
  • Befürwortung durch die Instituts- oder Abteilungsleitung
  • Kurze Begründung (Ziel der Hospitation, Kostenkalkulation)
  • Einladung oder Bestätigung des gastgebenden Instituts mit Angaben zu Ziel und Dauer
  • Erklärung zu weiteren Förderzusagen oder laufenden Anträgen bei anderen Stellen

Förderungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Mitglieder der NDRG aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein , einschließlich eingeschriebener Studierender der Universitäten dieser Länder.

Bei Hospitationsstipendien gilt zusätzlich: Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich mindestens im zweiten Weiterbildungsjahr zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Radiologie befinden.

Mehrere fachspezifische Hospitationen im gleichen Kalenderjahr können auf Antrag ebenfalls gefördert werden.

Nachweis der Förderung

Nach Abschluss der geförderten Maßnahme wird ein kurzer Erfahrungsbericht erbeten. Dieser dient der Dokumentation und kann – mit Zustimmung der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten – anonymisiert veröffentlicht werden.

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