Zweck der NDRG ist die Berufsbildung und die Förderung der Wissenschaft in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein mehr
Mitgliedsbeiträge werden pro Kalenderjahr erhoben. Die Mitgliedschaft beginnt zum 1. Januar eines Jahres. Eine Kündigung kann jeweils mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende (31.12.) ausgesprochen werden. mehr